Vereine

Zur Förderung der Vereine in unserem Sängerbund wurde uns wieder eine finanzielle Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst bewilligt. Bezuschusst werden: Auslagen unserer gemeinnützigen Mitgliedsvereine im Zeitraum vom 18.09.2014 bis 17.09.2015 für die Anschaffung von: 1. Musikinstrumenten Ersichtlich sein muss die genaue Bezeichnung des Instruments. Bei einer Anschaffung über 410 € ist eine unterschriebene Inventarliste mit einzureichen. 2. Notenmaterial Ersichtlich sein muss die genaue Bezeichnung des Notensatzes. 3. Chorleiterfortbildung Anerkannt werden z.B. Ausgaben der Vereine für Lehrgangsgebühren (keine Fahrtkosten) von Teilnehmern an der Chorleiterschule Kassel und dem Seminar „Singewerkstatt“. Nicht bezuschusst werden: Unterhaltung und Instandhaltung von Musikinstrumenten sowie Anschaffung, Unterhaltung und Instandhaltung von Verstärkeranlagen und Mikrofonen. Notenmappen, -ständer, -schränke Chorleiterhonorare und Stimmbildungsseminare der Chöre.

Als Nachweis benötigen wir: 1. Original-Rechnungen (Name des Vereins muss auf der Rechnung stehen) 2. Als Zahlungsnachweis reichen Sie bitte eine Kopie des Kontoauszuges Ihrer Bank ein (Durchschlag des Überweisung reicht nicht aus), bzw. Quittung bei Barzahlung 3. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids) Das Formular bitte vollständig ausfüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Unterlagen an die MSB-Geschäftsstelle (Ulmenstraße 16, 34117 Kassel) schicken.

Letzter Abgabetermin: 20. September 2015

Unvollständig ausgefüllte, nicht unterschriebene oder ohne vollständige Unterlagen eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden und werden nicht nachgefordert! Der Mindestbetrag Ihrer eingereichten Rechnungen beträgt 150 Euro, die Höhe des Förderbetrages ist abhängig von der Summe aller eingereichten Rechnungen. Entsprechend der Bewilligungsbedingungen sind wir gehalten, dass die Mindestförderhöhe von 50 € pro Verein nicht unterschritten werden darf. Bei Unklarheiten und Fragen ist Ihnen die Geschäftsstelle.

Jugendarbeit

Vorbehaltlich der Bewilligung seitens des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Förderung der musikalischen Kinder- und Jugendarbeit in Ihrem Verein zu beantragen. 

Der Zuschuss beträgt 2,50 € pro Kind/Jugendliche(n), die bereits 6 Monate an den Übungsstunden teilgenommen haben und kann bis spätestens 20. Juli 2015
bei der Geschäftsstelle des Mitteldeutschen Sängerbundes beantragt werden.
Als Nachweis benötigen wir:
- die beiliegende vorbereitete Liste vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- eine Kopie (der 1. Seite) des aktuellen Freistellungsbescheides (bitte auch dann,
wenn dieser bereits in der Geschäftsstelle vorliegen sollte)

Alle notwendigen Formulare und Informationen sind unter Formulare -> Antrag Fördermittel 2015 zu finden